
Die Hizmet-Gemeinschaft Innsbruck lud auch in diesem Jahr erneut zu ihrer mittlerweile zur schönen Tradition gewordenen Ramadan- und Dialogveranstaltung ein. Nach dem abendlichen Impuls zum Thema “Achtung vor dem Recht und den Gesetzen” wurden – ganz im Sinne des dreiteiligen Veranstaltungsformats – die zahlreich erschienenen Gäste selbst zu aktiven Mitgestaltern des Abends.
Aus ihren anregenden Wortmeldungen entwickelte sich eine bereichernde Diskussionsrunde, in der unterschiedliche Perspektiven des Rechtsverständnisses sowie des gewaltlosen Widerstands zur Sprache kamen. Dabei standen Fragen nach dem Verhältnis zwischen juristisch verstandenem Recht und philosophisch begründeter Gerechtigkeit in der Gesellschaft im Mittelpunkt.
In einer offenen und wertschätzenden Atmosphäre wurde deutlich, dass Dialog nicht nur im Austausch von Meinungen besteht, sondern vor allem im gemeinsamen Bemühen, einander zuzuhören, voneinander zu lernen und gemeinsame Werte zu erkennen. So wurde der Abend zu einem lebendigen Beispiel dafür, wie Begegnung, Gespräch und gemeinsames Nachdenken Brücken zwischen Menschen unterschiedlicher Hintergründe schlagen können.
ACHTUNG VOR DEM RECHT UND DEN GESETZEN
Ein zentrales Grundprinzip für ein friedliches Zusammenleben,
gesellschaftliche Besonnenheit und gegenseitigen Respekt
Achtung vor dem Recht ist kein äußerer Zwang, sondern Ausdruck einer inneren Haltung. Wer Gerechtigkeit ernst nimmt, stellt niemanden über das Recht.
Die Diskussion über die „Scharia“ im Zusammenhang mit dem Verhältnis von Islam und staatlicher Rechtsordnung kehrt in regelmäßigen Abständen in die öffentliche Debatte zurück. Einzelne Fälle werden dabei häufig zu Symbolen größerer Fragen gemacht: nach Werten, staatlicher Souveränität und der Zugehörigkeit von Musliminnen und Muslimen zur Gesellschaft.
Nicht selten wird der Begriff „Scharia“ stark vereinfacht und vor allem mit Schlagworten wie „Paralleljustiz“ oder „Unterwanderung des Rechtsstaats“ verbunden. Religiöse Normen erscheinen dann pauschal als Bedrohung der Demokratie, während politische Deutungen und rechtliche Realität miteinander vermischt werden. So entstehen zugespitzte Debatten, in denen Emotionen oft mehr Raum einnehmen als sorgfältige Differenzierung.
In einem solchen Klima geraten Muslime nicht selten in eine Rechtfertigungsposition.
Für uns Hizmet-Engagierte ist es daher wichtig, unsere Haltung klar zu formulieren.
Wir gestalten unsere Aktivitäten im festen Bewusstsein der Unantastbarkeit der Menschenwürde – und im Rahmen der österreichischen Gesetze sowie der universellen Prinzipien des Rechts. Unsere Bindung an die österreichische Rechtsordnung ist keine bloße Anpassung an äußere Umstände, sondern Ausdruck innerer Überzeugung.
Wer Gerechtigkeit ernst nimmt, stellt niemanden über das Recht.
Diese Haltung ist Teil eines Selbstverständnisses, das die Hizmet weltweit prägt und in den vergangenen Jahren in mehreren Phasen öffentlich formuliert wurde.
Phase I: Erste Erklärung der Grundwerte
Im Jahr 2021 veröffentlichte die Bewegung – vertreten durch die Alliance for Shared Values – eine Erklärung ihrer Grundwerte. In zwölf Prinzipien wurde darin ein klares Bekenntnis formuliert: zu Frieden, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Transparenz und zur Achtung der Menschenwürde.
Zu diesen Prinzipien gehören der Respekt vor dem Menschen und seinen grundlegenden Rechten, die Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit, ethisches und friedliches Handeln, das Empowerment von Frauen, der Respekt vor Vielfalt und Pluralismus, das Prinzip der Freiwilligkeit sowie die Förderung von Beratung, gesellschaftlicher Teilhabe und zivilgesellschaftlicher Unabhängigkeit. Ebenso umfasst dieses Selbstverständnis Verantwortung für den Schutz der Umwelt und einen ganzheitlichen Blick auf den Menschen als Einheit von Geist und Herz.
Auf diese Erklärung folgten kritische Nachfragen. Einige Stimmen vertraten die Ansicht, dass Begriffe wie Menschenrechte, Pluralismus oder Rechtsstaatlichkeit vor allem Ausdruck moderner westlicher Denktraditionen seien. Daraus ergab sich die Frage, wie sich solche Vorstellungen mit islamischem Denken vereinbaren lassen.
Phase II: Vertiefung aus den Quellen
In den darauffolgenden Jahren wurde diese Erklärung weiter vertieft.
Dabei zeigte sich deutlich: Gerechtigkeit, Menschenwürde sowie die Bindung an Recht und Verantwortung sind dem islamischen Denken keineswegs fremd. Im Gegenteil – sie gehören zu seinen grundlegenden Prinzipien und lassen sich aus den Quellen der islamischen Tradition herleiten.
Dass einzelne Menschen, die sich Muslime nennen, diesen Werten nicht folgen, ist bedauerlich. Solche Fälle schaden nicht nur den Betroffenen, sondern untergraben auch Vertrauen und nähren Vorurteile. Wo religiöse Begründungen missbraucht werden, um Ungerechtigkeit zu rechtfertigen oder grundlegende Rechte zu missachten, widerspricht dies dem ethischen Anspruch der Religion selbst.
Gerade deshalb ist es wichtig, zwischen dem normativen Anspruch einer religiösen Tradition und dem tatsächlichen Verhalten einzelner Menschen zu unterscheiden. Traditionen werden nicht allein an ihren Fehlentwicklungen gemessen, sondern an den Prinzipien, die sie hervorbringen und an denen sie sich selbst messen lassen müssen.
Eine verantwortungsvolle religiöse Haltung besteht darin, Fehlentwicklungen nicht zu relativieren, sondern ihnen mit Klarheit zu begegnen. Gerechtigkeit, Menschenwürde und Verantwortung bleiben der Maßstab, an dem religiöses Handeln immer wieder neu überprüft werden muss.
Diese Haltung hat eine klare Grundlage in der islamischen Tradition. Der Qurʾān betont die Verpflichtung zur Gerechtigkeit mit großer Deutlichkeit:
„Allah gebietet euch, die euch anvertrauten Güter ihren rechtmäßigen Besitzern zurückzugeben, und wenn ihr zwischen den Menschen richtet, gerecht zu richten“ (4:58).
Und weiter:
„Seid standhaft für die Gerechtigkeit, selbst wenn es gegen euch selbst ist“ (4:135).
Gerechtigkeit ist damit kein optionales Ideal, sondern ein verbindlicher Maßstab – unabhängig von persönlichen Interessen, familiären Bindungen oder gesellschaftlichem Druck.
Auch der Ehrenwerte Gesandte Muḥammad Muṣṭafā betonte die Gleichheit aller Menschen vor dem Recht. In seiner Abschiedspredigt stellte er klar, dass kein Mensch aufgrund von Abstammung, Herkunft oder Hautfarbe einen Vorzug vor einem anderen besitzt. Maßgeblich ist allein die moralische Verantwortung des Menschen.
Beispiele aus der frühen islamischen Geschichte verdeutlichen diese Haltung. Das Abkommen von Ḥudaybiya zeigt, dass geschlossene Vereinbarungen auch dann einzuhalten sind, wenn sie schwerfallen. Ebenso betonte der erste Kalif Abū Bakr nach seiner Wahl, dass der Schwache stark sein müsse, bis er sein Recht erhält, und der Starke schwach, bis das Recht eines anderen gewahrt ist.
Macht steht nicht über dem Recht – jede Autorität ist an das Recht gebunden.
Phase III: Weiterführende Deklaration
Im September 2025 wurde – erneut am Weltfriedenstag – durch die Alliance for Shared Values gemeinsam mit dem WISE-Institut sowie der Islamischen Akademie für Bildung und Gesellschaft eine weiterführende Deklaration vorgestellt. Darin wurden diese Grundprinzipien bekräftigt und mit Bezügen zur islamischen Tradition ausführlicher erläutert.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatten möchten wir ein Prinzip besonders hervorheben: die Achtung vor dem Recht.
Dieses Prinzip steht unmittelbar neben einem anderen grundlegenden Wert: der Achtung vor dem Menschen und seinen unveräußerlichen Rechten. Beide gehören untrennbar zusammen. Wo die Würde des Menschen geachtet wird, muss auch das Recht geachtet werden, das diese Würde schützt.
Für uns ist die Bindung an die österreichische Rechtsordnung daher nicht nur eine formale Verpflichtung. Sie ist Ausdruck einer inneren Haltung – einer Haltung, die Gerechtigkeit, Verantwortung und gegenseitigen Respekt in den Mittelpunkt stellt.
Achtung vor dem Recht ist keine Schwäche. Sie ist die Grundlage des Vertrauens zwischen Menschen und eine wesentliche Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben in einer pluralen Gesellschaft.
Denn ein Gemeinwesen kann nur dort dauerhaft bestehen, wo die Würde des Menschen geachtet und das Recht für alle gleichermaßen gilt.
Abschließende Betrachtung
Die Achtung vor dem Recht gehört zu den grundlegenden Werten des Islams und wird auch innerhalb der Hizmet-Bewegung als ein zentrales Prinzip verstanden. Qurʾānverse, Ḥadīṯe sowie die Positionen islamischer Gelehrter zeigen übereinstimmend, dass für die Sicherung des individuellen und gesellschaftlichen Friedens keine Alternative zum Recht besteht.
Für einen Muslim ist die Achtung vor dem Recht daher nicht nur Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung, sondern Ausdruck religiöser Verantwortung und ein Maßstab für persönliches Handeln.
Wo das Recht gilt, wächst Vertrauen.
Wo Vertrauen wächst, wird Zusammenleben möglich.
Und wo Zusammenleben gelingt, kann Frieden dauerhaft bestehen.